Hausanschlüsse/Grundstücksentwässerungsanlagen
Bei der Verlegung von Entwässerungsanlagen sind entsprechende DIN-Normen einzuhalten.
Wir empfehlen fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hier ein kleiner Einblick in Vorschriften und Empfehlungen.
Verlegen der Grundleitungen:
Gefälle
-Mindestgefälle 1:DN (z.B. DN 150-1:150)
-Maximalgefälle 1:20
-optimales Gefälle 1:30 bis 1:50 (Selbstreinigungskraft!)
ohne zwingende technische Gründe darf vom optimalen Gefällebereich
nicht abgewichen werden.
-Liegende Leitungen sind mit gleichmäßigem Gefälle von jeder Ablaufstelle
bis zum Schacht bzw. von Schacht zu Schacht zu verlegen.
-Sturzgefälle, d.h. jedes Gefälle, dass steiler als 1:20 liegt, ist nicht zulässig.
Stattdessen sind Absturzbauwerke, in Fließrichtung betrachtet, vor einem
Schacht vorzusehen.
Rohrquerschnitt
Durchmesser DN 100, DN 125, DN 150, DN 200, DN 250, DN 300 usw. Die
lichte Weite der Leitungen ist gemäß DIN 1986 zu berechnen. Folgende
Mindestrohrquerschnitte sind jedoch einzuhalten:
-Nebengrundleitungen
Niederschlags- und Schmutzwasser DN 100
alle Bodenabläufe DN 100
-Hauptgrundleitungen (RW und SW) DN 100
Anschlußkanäle mind. DN 125
Verlegen unterhalb der Grundplatte (Sohle)
Unterhalb des Kellerfußbodens bzw. unterhalb des nicht unterkellerten
Erdgeschossfußbodens gelegene Rohrmuffen müssen mind. 15 cm vom
Erdreich überdeckt werden. Somit beträgt die Tiefe der Rohrsohle am
höchsten Punkt (Anschlußstelle der Fallleitungen) ca. 45 cm unter OK
Sohle.
Die Verlegung und Verfüllung der Grundleitungen erfolgt im Sand oder
steinfreien, nicht lehmigen Boden.
Verlegen oberhalb des Kellerfußbodens
-Leitungen abhängen oder unterstützen
-Rohrmaterial: gusseisernes Rohr ohne Muffe (SML) DIN 19522, T. 1 u. 2
PVC hart-Rohr mit verstärkter Wanddicke (v) DIN 19531
PVC-Rohr DIN 19538
Stahlrohr DIN 19530, T. 1 u. 2
PE hart-Rohr DIN 19535
PP-Rohr DIN 19560
-Mauerdurchführungen: Durchführungsstellen müssen dauerhaft gegen-
über ins Gebäude eindringender Feuchtigkeit oder Gase ausgeführt
werden. Gegebenenfalls sind Schutzrohre vorzusehen. Der Anschluss an
die Mauerwerksdurchführung ist beiderseits gelenkig auszuführen.
Richtungsänderungen und Abzweigungen im Erdreich
-Richtungsänderungen nur unter Verwendung von Formstücken
-Jeder Bogen und Abzweig darf max. 45° haben
-Ist die Zusammenführung zweier Grundleitungen mit Formstücken nicht
möglich, so ist ein Schacht einzubauen.
Linienführung
geradlinig, so wenig Richtungsänderungen wie möglich
Reinigungsöffnungen (RÖ) in Grundleitungen, allgemein
-mindestens alle 20 m erforderlich (ab DN 150 und geradlinigem Verlauf alle
40 m)
-2 m hinter der Grundstücksgrenze (Übergabeschacht)
-bei Richtungsänderungen von mehr als 45°
-unzulässig in Nahrungsmittelbetrieben und in Nahrungsmittellagerräumen,
hier sind Reinigungsöffnungen im Nebenschluss einzubauen
-Reinigungsmöglichkeiten sind in getrennten Schächten vorzusehen
-innerhalb von Gebäuden sind Leitungen mit Reinigungsöffnungen ge-
schlossen durch die Schächte hindurchzuführen. Als Reinigungsöffnungen
kommen hier verschraubbare Reinigungsrohre nach DIN 19509, als
Schachtabdeckungen nur tagwasserdichte Abdeckungen (gas- und wasserdicht)
in Frage
-Reinigungsrohre sind am Fuße jeder Fallleitung (vor dem Einmünden in eine
Grundleitung) einzubauen
-Reinigungsöffnungen außerhalb von Gebäuden sind als Schächte mit
offener Durchflussrinne in 3/4 Rohrhöhe auszuführen, bevorzugt anzubringen
beim Zusammenfluss mehrerer Rohrleitungen
Schächte
-Ausführung der Schächte: standsicher und wasserdicht, bei gemauerten
Schächten Kanalschachtklinker DIN 4053 verwenden, innen verfugen,
außen verputzen, Mörtel MG III nach DIN 1053, Betonfertigteile nach DIN 4034
-Mindestdurchmesser für Betonschächte (lichte Weite):
Schachttiefe geringer als 80 cm: 400 mm Durchmesser
Schachttiefe 80 cm und mehr: 800 mm Durchmesser
-Steigeisen sind ab 80 cm Schachttiefe in etwa 20-30 cm Abständen ver-
setzt anzuordnen
-Schachtabdeckungen entsprechend DIN 1229 und DIN EN 124 bzw.
DIN 15599
Klasse A 15-nicht befahrbar
Klasse B 125-befahrbar, Pkw
Klasse D 400-befahrbar, Lkw
-Für Schmutzwasserschächte mit offener Durchflussrinne müssen Schacht-
abdeckungen mit Lüftungsöffnungen versehen sein
-Diese Schachtabdeckungen müssen entsprechend ihres Einbaubereiches (s.o.)
ausgewählt werden. Es sind jedoch mind. Schachtabdeckungen gem. DIN 4271 einzubauen
Sicherung gegen Rückstau
Alle unter der Rückstauebene liegenden Räume, Schächte, Schmutz- und
Regenwasserabläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen
für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. DIN 1986 gegen
Rückstau abgesichert sein. Rückstauebene ist die Straßenoberfläche an der
Anschlußstelle vor dem anzuschließenden Grundstück.
Hofabläufe
-Je Hofablauf kann eine zu entwässernde Fläche von etwa 100 m²
angesetzt werden
-Abstand der Hofabläufe in Zuwegungen möglichst nicht über 5 m
-die Umgebung im Umkreis von mind. 1 m ist zu befestigen (Pflaster),
Hofabläufe aus Betonfertigteilen sind nach DIN 1236 genormt. Sie
bestehen aus Bodenteil, Schaft, Ausgleichsring und Aufsatz mit Rost. Lichte
Weite 30 cm, Auslauf DN 150 als Muffe ausgebildet verwenden.
Abnahmen
-Vor Inbetriebnahme eines Abwasseranschlusses muß die Grundstücks-
entwässerung vom Abwasserbetrieb Weserbergland AöR abge-
nommen werden.
-Bei der Abnahme muß die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage
einschließlich der Anschlußleitungen sichtbar und gut zugänglich sein.
-Alle Schmutz- und Mischwassergrundleitungen sind nach der Verlegung
und nach baulichen Änderungen gem. DIN 1986 Teil 1, Abs. 6.1.13 einer
Wasserdichtheitsprüfung zu unterziehen. Bei der Abnahme wird im Einzel-
fall entschieden, ob auf die Wasserdichtheitsprüfung verzichtet werden
kann.
Fallleitungen
In den Fallleitungen der Entwässerung entstehen durch die hohen Fallge-
schwindigkeiten des Schmutzwassers abhängig von der Höhe hohe Unter-
drücke im Anlagenrohrsystem. Diese werden durch Be- und Entlüfter auf
dem Dach ausgeglichen. Dazu werden die Fallrohre senkrecht bis direkt
unter das Dach geführt und an die auf dem Dach montierten Be- und
Entlüfter angeschlossen. Sollten keine direkten Fallleitungen im Haus
vorhanden sein (z.B. im Einfamilienhaus), muss die liegende Sammel-
leitung im Keller eine Lüftungsleitung erhalten, die über Dach geführt
wird. Da in den Anlagen der Entwässerung ein unangenehmes und
aggressives Gas entstehen kann, müssen alle angeschlossenen Geräte und
sanitären Einrichtungsgegenstände wie z. B. Waschbecken, WC und
Badewanne im Ablauf einen Geruchsverschluss haben.
Rückstauebene
Als Rückstauebene wird die Ebene bezeichnet, oberhalb welcher das
Abwasser störungsfrei in den Kanal abfliessen kann. Als Rückstauebene
gilt die Straßenoberfläche an der Einleitstelle in den Kanal. Einläufe, die
tiefer liegen, müssen über eine Hebeanlage in das Abwassersystem
gefördert werden. In Einzelfällen reichen gegen Rückstau statt der Hebe-
anlage auch Absperrschieber mit automatischen Verschlüssen im Ab-
wasserrohr aus.
Abscheider
Wenn sich in den Gebäuden beispielsweise Großküchen oder verarbei-
tende Lebensmittelfirmen befinden, müssen zum normalen System der
Entwässerung separate Anlagen als Abscheidesysteme wie Fettabscheider
oder Stärkeabscheider eingebaut werden. Kann die Entwässerung durch
auslaufendes Benzin oder Heizöl verunreinigt werden, sind diese Abläufe
an Benzinabscheider und Heizölabscheider oder Heizölsperren anzu-
schliessen.