Das bei der Reinigung von Fassaden anfallende Abwasser darf nicht ohne Zustimmung der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR in die öffentliche Kanalisation (Misch-/ Schmutzwasser) eingeleitet werden. Eine Einleitung in die Regenwasserkanalisation ist nicht zulässig.

Für die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation benötigen Sie eine Genehmigung. Das Antragsformular kann über den folgenden Link abgerufen werden: Antrag auf Genehmigung zur Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und 5 Jahre gültig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR.

Die objektbezogenen Einzelaufträge sind darüber hinaus anzeige- und genehmigungspflichtig, aber nicht gebührenpflichtig. Das Anzeigeformular kann über den folgenden Link abgerufen werden: Anzeige über die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation.

Die Anzeige muss mindestens 10 Tage vor dem geplanten Einleitungstermin erfolgen. Die Abwasserbetriebe geben vor, wo die Einleitung des anfallenden Abwassers erfolgen kann. Die Einzelgenehmigung ersetzt nicht Erlaubnisse und Genehmigungen, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sein sollten.

Das Verdünnen des Abwassers zur Einhaltung der Grenzwerte ist nicht zulässig.

Anfallendes Abwasser, welches bei der Reinigung von Fassaden entsteht, kann durch Chemikalien, Laugen und Säuren, aber auch Farbreste, Putzteile und Schwermetalle stark belastet sein. Diese Stoffe sind gesundheits- und umweltgefährdend. Daher ist es notwendig, dass die Grenzwerte lt. Anhang 1 der Satzung über die zentrale Abwasserbeseitigung der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR (ZABS) eingehalten werden.

Um diese Grenzwerte einhalten zu können ist es in vielen Fällen notwendig, das Abwasser vor dem Einleiten in die Kanalisation noch einmal zu behandeln. Dies kann durch einen Einsatz eines Feststoffabscheiders, das Einstellen des geforderten pH-Wertes mittels "Neutralisation" und das Ausfällen von Schwermetallen erreicht werden.